SALT-Tours  Thomas Elbert
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50170 Kerpen

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Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt dieser Seite
Thomas Elbert

 

Obliegenheiten des Kursteilnehmers, Kündigung durch den Teilnehmer, Ausschlussfrist


Der Teilnehmer kann jederzeit von dem Kurs zurücktreten. Es ist ratsam, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn der Kunde vom Kurs zurück tritt, so verliert SALT zwar den Anspruch auf den vereinbarten Kurspreis, kann aber gem. § 651i Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Kursvorkehrungen einfordern. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Kurspreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen. Wir können diese Ansprüche nach  § 651i Abs.2 BGB oder pauschal nach § 651i Abs.3 BGB berechnen. Eine pauschalisierte Entschädigung können wir in Prozent des Kurspreises wie folgt verlangen:
- bis 31. Tag vor Abreise 20%


- vom 30. bis 22. Tag vor Abreise 30%


- vom 21. bis 15. Tag vor Abreise 50%


- vom 14. bis 8. Tag vor Abreise 80%


- vom 7. Tag vor Abreise bis zum Reisebeginn/Nichtantritt 90%


Bei auftretenden Mängeln seid ihr verpflichtet, diese unverzüglich der vor Ort eingesetzten Kursleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eure Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die euch obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Kurs infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, könnt ihr vom Kurs zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn euch der Kurs infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Rücktritt ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere örtlichen Kursleiter eine von euch gesetzte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns bzw. unseren Kursleitern verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Eurerseits gerechtfertigt ist.

 Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Kursvertrag stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, müsst ihr innerhalb eines Monats nach dem vorgesehenen Kursende geltend machen. Diese Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der u. a. Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Form wird dringend empfohlen.

 Ansprüche gegenüber SALT, gleich aus welchem Rechtsgrund – mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Kursende. 

Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Kursteilnehmers an Dritte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.